ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER BUSINESS SYSTEMHAUS AG

 

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Sämtlichen Verträgen und Geschäftsbeziehungen zwischen der Business Systemhaus AG und dem Kunden liegen ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Business Systemhaus AG der Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich zugestimmt hat. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Business Systemhaus AG. Dies gilt auch für von diesen AGBs abweichende Vertragsbestandteile und Nebenabreden.

II. LEISTUNGSGEGENSTAND UND LEISTUNGSZEIT

  1. Leistungsgegenstand
    1. Der Gegenstand, der bei der Business Systemhaus AG beauftragten Leistung – insbesondere Aufträge zur Erstellung von Softwareleistungen oder zur Vermittlung von Softwareleistungen – wird zwischen den Parteien in einer Einzelvereinbarung festgelegt. Ein von dem Auftraggeber überlassenes Pflichtenheft ist für die Business Systemhaus AG nur dann verbindlich, wenn die Business Systemhaus AG dies durch schriftliche Erklärung bestätigt hat.
    2. Sämtliche der von der Business Systemhaus AG angebotenen Leistungen sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zwischen der Business Systemhaus AG und dem Kunden zustande, wenn der Auftrag von der Business Systemhaus AG schriftlich bestätigt worden ist. Im Übrigen kommt der Vertrag mit dem Kunden auch dann zustande, wenn die Business Systemhaus AG mit der Lieferung der Software, Hardware, Dienstleistung oder der Arbeit an dem Auftrag beginnt.
  2. Leistungszeit
    1. Leistungszeiten, geplante Termine oder Fristen sind nur dann für die Business Systemhaus AG verbindlich, wenn die Business Systemhaus AG diesen verbindlichen Fristen oder Terminen schriftlich zugestimmt hat. Die Verpflichtung der Business Systemhaus AG zur Erfüllung bestimmter Fristen beginnt erst dann, wenn die von dem Kunden zu erbringenden Vorleistungen und Zuarbeiten erbracht worden sind, die für die ordentliche Ausführung der Leistung durch die Business Systemhaus AG erforderlich sind.
    2. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung, die er an die Business Systemhaus AG zu leisten hat, in Verzug, so ist die Business Systemhaus AG ab diesem Zeitpunkt berechtigt, die weiteren Arbeiten ohne weitere Mahnung einzustellen ohne hierdurch selbst in Verzug zu geraten. Weitergehende Rechte der Business Systemhaus AG werden hierdurch nicht berührt.

III. ZAHLUNGEN

  1. Vereinbarte Preise stellen nur dann eine Pauschal- oder Festpreisvereinbarung dar, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet und vereinbart sind.
  2. Alle Preise der Business Systemhaus AG verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Alle Rechnungen, die die Business Systemhaus AG im Rahmen eines Vertrages mit dem Kunden stellt, sind sofort rein netto zur Zahlung fällig. Skonto wird nur dann gewährt, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart worden ist.
  4. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist die Business Systemhaus AG berechtigt, Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszins zu verlangen.
  5. Bei Zahlungsverzug oder einem anderen vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers ist die Business Systemhaus AG nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, eventuell eingeräumte Nutzungsrechte ohne die Einhaltung einer Frist zu kündigen und die überlassene Software und Hardware zurückzuverlangen, ohne im Übrigen vom Vertrag zurückzutreten.

IV. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSEINRÄUMUNG

  1. Die Business Systemhaus AG räumt dem Kunden die Nutzungsrechte ein, die unbedingt übertragen werden müssen, damit der Vertragszweck erfüllt wird. Sofern nicht anders vereinbart, überträgt die Business Systemhaus AG dem Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht.
  2. An allen Arbeitsergebnissen, die von der Business Systemhaus AG im Rahmen der Leistungserbringung erbracht werden, besteht das ausschließliche Urheberrecht der Business Systemhaus AG.
  3. Der Kunde der Business Systemhaus AG ist nicht berechtigt, die überlassenen Arbeitsergebnisse Dritten verfügbar zu machen. Will der Kunde dies gleichwohl tun, so hat er zuvor die schriftliche Einwilligung der Business Systemhaus AG einzuholen.
  4. Die dem Kunden zu liefernde Software wird ohne den Quellcode geliefert. Der Quellcode gehört grundsätzlich nicht zum Lieferumfang, es sei denn, es ist schriftlich zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart. Erweiterungen, Wartung und Support, Modifikationen der Software und Installation derselben gehören nicht zum Leistungsumfang der Business Systemhaus AG, es sei denn, es ist schriftlich abweichendes vereinbart worden.
  5. Sofern die Business Systemhaus AG dem Kunden vorgefertigte Software eines Dritten liefert, richtet sich der Umfang der Rechteübertragung nach den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers.
  6. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde der Business Systemhaus AG nicht berechtigt, Änderungen oder Vervielfältigungen der überlassenen Software vorzunehmen, es sei denn aus den vereinbarten Lizenzbedingungen oder aus den Lizenzbedingungen des Herstellers ergibt sich etwas anderes.

V. GEWÄHRLEISTUNG

  1. Sollte die seitens der Business Systemhaus AG erbrachte Leistung mangelhaft erbracht worden sein bzw. sollte die gelieferte Ware mangelhaft sein, so ist die Business Systemhaus AG berechtigt, die schadhaften Teile bzw. die erbrachte Leistung nachzubessern oder nachzuliefern.Die Gewährleistung der Business Systemhaus AG bezieht sich nur auf die von der Business Systemhaus AG gelieferten Produkte bzw. erbrachten Leistungen. Eine Gewähr für von dritten Herstellern gelieferte Software und Hardware übernimmt die Business Systemhaus AG nicht. Geringfügige Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Im Falle der Nachbesserung ist die Business Systemhaus AG berechtigt, über Datenfernü- bertragungseinrichtungen auf den Rechner des Kunden zuzugreifen, um Mangelanalysen und Mangelkorrekturen vorzunehmen. Kosten, die zum Zwecke der Nacherfüllung aufgewandt werden, sind der Business Systemhaus AG zu ersetzen, wenn diese Kosten entstanden sind, weil der Leistungsgegenstand an einen anderen als den ursprünglichen Ablieferungsort verbracht worden ist.
  3. Die Gewährleistung der Business Systemhaus AG bezieht sich nicht auf das einwandfreie Funktionieren eines Gesamtsystems, sofern hierüber keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist.
  4. Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr.

VI. HAFTUNG

  1. Die Haftung der Business Systemhaus AG ist für fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, sofern keine wesentliche Vertragsverpflichtung durch die Business Systemhaus AG verletzt worden ist. Des Weiteren ist die Haftung der Business Systemhaus AG für fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, sofern hieraus keine Schäden an der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind, Garantien für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Dies gilt auch für die von der Business Systemhaus AG eingesetzten Erfüllungsgehilfen.
  2. Der Kunde der Business Systemhaus AG ist verpflichtet, die in der EDV üblichen Sicherungskopien zu erstellen, um Schäden durch Datenverlust möglichst gering zu halten. Im Falle des Datenverlustes und damit verbundener Folgeschäden haftet die Business Systemhaus AG nur für Kosten einer etwaigen Datenübernahme aus den Sicherungskopien.
  3. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungsschaden sind ausgeschlossen.
  4. Soweit die Business Systemhaus AG aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen haftet, gilt die Haftungseinschränkung nicht. Die Einschränkung der Gewährleistung auf die Dauer von 1 Jahr gilt ebenfalls nicht, sofern eine solche Einschränkung gesetzlich nicht zulässig ist.

VII. EIGENTUMSVORBEHALT

Die von der Business Systemhaus AG erbrachten Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum der Business Systemhaus AG. Besteht an dem Liefergegenstand bereits ein Eigentumsvorbehalt des Herstellers oder des Lieferanten, erwirbt die Business Systemhaus AG an der Stelle des Eigentums eine Anwartschaft auf Übertragung des Eigentums.

VIII. DOKUMENTATION

Der Kunde der Business Systemhaus AG erhält für die Standardsoftware nach Maßgabe des Herstellers als Programmdokumentation und Arbeitshilfe eine Onlinehilfe im System oder ein entsprechendes Benutzerhandbuch. Für die weitere Software, einschließlich der kundenspezifischen Programme erhält der Kunde, soweit dies vom Kunden beauftragt wird, eine Installationsanleitung und, nach Wahl der Business Systemhaus AG, eine Onlinehilfe oder Programmbeschreibung.

IX. ANNAHMEVERZUG

Nimmt der Kunde der Business Systemhaus AG den Vertragsgegenstand nicht vereinbarungsgemäß zu dem vereinbarten Termin ab, so ist die Business Systemhaus AG berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf der Frist ist die Business Systemhaus AG berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen. In diesem Falle (Geltendmachung von Schadenersatz) ist die Business Systemhaus AG berechtigt, 20 % des vereinbarten Bruttopreises zzgl. des Entgeltes für bereits erbrachte Arbeitsleistungen und verbrauchtes Material als Entschädigung ohne Nachweis des Eintritts eines Schadens zu fordern.

Dem Kunden der Business Systemhaus AG bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass der Business Systemhaus AG kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Business Systemhaus AG behält sich des Weiteren vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

X. RÜGEOBLIEGENHEIT

Der Kunde hat die erbrachten Leistungen der Business Systemhaus AG unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen.

Zeigt sich bei dieser Untersuchung ein Mangel, so ist der Kunde verpflichtet, diesen Mangel der Business Systemhaus AG unverzüglich anzuzeigen. Eine Anzeige ist dann unverzüglich, wenn diese innerhalb von zwei Werktagen nach Erkennung des Mangels erfolgt. Unterlässt der Kunde diese Rügeobliegenheit, so gilt die Ware als genehmigt.

XI. DATENSCHUTZ, VERTRAULICHKEIT

  1. Die für die Geschäftsabwicklung, Reklamation und Leistungserbringung notwendigen Daten werden von der Business Systemhaus AG EDVgestützt gespeichert. Alle persönlichen Daten werden durch die Business Systemhaus AG vertraulich behandelt und nicht an Dritte zum Zwecke der Werbung oder Marktforschung weitergegeben. Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten bei der Business Systemhaus AG gespeichert werden.
  2. Soweit der Kunde der Business Systemhaus AG seiner Einschätzung nach vertrauenswürdige Daten übergibt, für welche er ein besonderes schutzwürdiges Interesse für gegeben ansieht, so ist die Business Systemhaus AG vor der Übergabe dieser Daten hierauf hinzuweisen.

XII. GERICHTSSTAND

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis mit einem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das Amts- oder Landgericht in Bayreuth örtlich zuständig. Die Business Systemhaus AG ist jedoch berechtigt, am Geschäftssitz des Auftraggebers zu klagen. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag ist Bayreuth.

XIII. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

  1. Die Rechtsbeziehungen zwischen der Business Systemhaus AG und dem Kunden richten sich nach dem Deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der ungültigen Bestimmung tritt vielmehr eine Regelung, die dem Sinn und Zweck der ungültig gewordenen Regelung in wirtschaftlicher Hinsicht entspricht.